AGB – Studienreisen des Bildungszentrums Pforzheim - Stand: 15. Feb. 2016
- Geltung dieser AGB
(1) Diese Bedingungen gelten bei der Veranstaltung von eigenen, durch das Bildungszentrum Pforzheim durchgeführten Reisen, Tagesausflügen, u.ä. (im Folgenden: Studienreisen). Das Bildungszentrum ist eine Einrichtung des Bildungswerks der Erzdiözese Freiburg.
(2) Soweit das Bildungszentrum lediglich die Vermittlung zu Reiseangeboten externer Reiseveranstalter anbietet, ist ausschließlich diese Vermittlung geschuldet. Zustandekommen und Erfüllung des Reisevertrages finden ausschließlich im Verhältnis zwischen Reisendem und Reiseveranstalter (Leistungsträger) statt.
- Gelegenheitsreiseveranstalter
Das Bildungszentrum veranstaltet gelegentlich Studienreisen zu Zwecken der Erwachsenenbildung. Geschuldet werden je nach Angebot die Organisation einer Reise zum jeweiligen Veranstaltungsort sowie weitere im jeweiligen Angebot genannte Leistungen wie Museumseintritt nebst Führung oder Mahlzeiten. Sind Leistungen im jeweiligen Angebot nicht genannt, werden sie auch nicht geschuldet.
- Anmeldung
(1) Die Anmeldung hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen, kann aber in Einzelfällen auch per E-Mail, online o.ä. geschehen.
(2) Ein Vertrag kommt erst mit einer Anmeldebestätigung des Bildungszentrums zustande. Diese steht stets unter dem Vorbehalt des Erreichens der im Angebot benannten Mindestteilnehmendenzahl.
(3) Der Teilnehmende hat bei der Anmeldung Kontaktdaten (Telefon, e-Mail) anzugeben, um ggf. kurzfristig erforderliche Hinweise zu ermöglichen.
- Reisepreis und Zahlung
(1) Der Reisepreis ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Eine Reduzierung bei Erreichen einer bestimmten Teilnehmendenzahl ist möglich. In begründeten Fällen können Rabatte gewährt werden.
(2) Die Zahlung erfolgt im Voraus nach Rechnungsstellung. Die Zahlung ist grundsätzlich nur per Überweisung möglich.
- Rücktritt/Stornierung
(1) Hinweis: Es besteht kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht (§§ 312 II Nr. 4, 312g II Nr. 9 BGB).
(2) Das Bildungszentrum kann von der Durchführung einer Studienreise absehen, soweit absehbar ist, dass die erforderliche Mindestteilnehmendenzahl, die im jeweiligen Angebot genannt ist, nicht erreicht wird. Im Übrigen kann eine Stornierung erfolgen, wenn eine Durchführung aus anderen Gründen unmöglich oder unzumutbar ist (z.B. Wetterbedingungen, Schließung einer Besichtigungsstätte, Erkrankung des Referenten/der Referentin etc.). In diesen Fällen wird der Reisepreis umgehend vollumfänglich erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche der Teilnehmenden.
(3) Der Teilnehmende kann vorbehaltlich abweichender Regelungen bei einzelnen Studienreisen gemäß folgender Regelung vom Vertrag zurücktreten:
Absage bis 90 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
Absage bis 60 Tage vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
Absage bis 40 Tage vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
Absage bis 30 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
Absage bis 20 Tage vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
Absage bis 10 Tage vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
Späterer Rücktritt oder Nichterscheinen: 95 % des Reisepreises
- Unterkünfte und Verpflegung
(1) Soweit eine Übernachtungsleistung erbracht wird, ergibt sich deren Art und Güte aus dem Angebot. Fehlt eine Angabe, erfolgt die Unterbringung grundsätzlich in Seminar- oder Gästehäusern bzw. Tagungsstätten. Getränke und Trinkgelder sind im Reisepreis grundsätzlich nicht enthalten.
(2) Die Unterbringung erfolgt grundsätzlich im Doppelzimmer. Einzelzimmer sind nach Angebot und vorbehaltlich ihrer Verfügbarkeit aufpreispflichtig.
(3) Ob und inwieweit die Mitnahme von Haustieren gestattet und ggf. aufpreispflichtig ist, ist im Voraus vom Teilnehmenden zu erfragen.
- Mitwirkungspflichten
(1) Eine körperliche Aktivität betreffende Veranstaltungen setzen eine entsprechende Gesundheit des Teilnehmenden voraus. Soweit der Teilnehmende gesundheitlichen Einschränkungen unterliegt, hat er sich vor der Anmeldung nach den Möglichkeiten und Risiken einer Teilnahme zu erkundigen. Er hat den/die Veranstaltungsleiter/in ggf. nochmals darauf hinzuweisen. Eine Teilnahme geschieht stets auf eigene Gefahr.
(2) Der Teilnehmende hat stets umstände- und wettermäßig angemessene Kleidung zu tragen.
(3) Auf Garderobe und Gepäck hat jeder Teilnehmende selbst zu achten.
- Versicherungen
Reiserücktritts-, Kranken- und sonstige Versicherungen sind nicht im Reisepreis enthalten und werden vom Bildungszentrum nicht angeboten. Dem Teilnehmenden wird angeraten, zu prüfen, inwieweit im Einzelfall der Abschluss einer Versicherung angezeigt sein könnte.
- Ausschlussfristen, Verjährung
Ansprüche auf Abhilfe, Minderung, Kündigung und Schadensersatz hat der Teilnehmende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen (§ 651g BGB). Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Teilnehmenden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
- Datenschutz
Das Bildungszentrum speichert die Daten der Teilnehmenden zu Zwecken der Vertragsdurchführung. Teilnehmende von Reisen werden, soweit sie dem nicht widersprechen, über spätere Veranstaltungen per Post oder e-Mail informiert.
- Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer Klausel berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.
Bildungswerk der Erzdiözese Freiburg - Bildungszentrum Pforzheim
